INHALT:

Die Wurzeln

Der Verein

Der Vorstand

Die Ehrenmitglieder

Die Satzung


Die Wurzeln

1988 kam der indische Pfarrer Dr. Arumaisamy während seiner Studienzeit in Rom als Urlaubsvertreter in unsere katholische Pfarrgemeinde Sankt Bartholomäus. Er erzählte uns vom Bau eines Waisenhauses, das er in seiner Heimat begonnen hatte. Die Kolpingfamilie vor Ort war spontan bereit, ihn hierbei finanziell zu unterstützen. Zur Einweihung dieses Waisenhauses für 140 Jungen waren Amandus Fries und seine Mutter Maria (Kolpingfamilie) als Ehrengäste nach Tiruchirapalli eingeladen. Der Umfang der angedachten Projekte ließ die Idee reifen, einen Verein zu gründen, der sich auf die Entwicklungsarbeit in Ländern der Dritten Welt konzentrierte.

Wir ueber uns Kuhbild web

 

 So kam es 1992 zur Gründung des Freundeskreises EINE WELT e.V., der diese Arbeit in gleichem Sinne fortsetzte. Pfarrer Arumaisamy baute mit der Unterstützung von Mörlenbacher Spenden noch ein Altenheim und ein Heim für poliogeschädigte Kinder und startete unter der Federführung des Freundeskreises EINE WELT e.V. das allen gut bekannte "Kuhprojekt".

 

Auch der indische Pfarrer Dr. Roy L. Anthonisamy, der in Würzburg studierte und inzwischen nach Indien zurückgekehrt ist, kam als Urlaubsvertreter in unsere Gemeinde. Durch ihn wurde das Projekt Vasantham an uns herangetragen, welches von seinem Studienkollegen C. Sathiaseelan, der sich als Sozialarbeiter gegen die ausbeuterische Kinderarbeit in der indischen Seidenindustrie engagiert, geleitet wird.

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Der Verein

Der FREUNDESKREIS EINE WELT ist ein eingetragener Verein und wurde am 25.5.92 in Mörlenbach / Odenwald gegründet.

Ziel der Vereinsarbeit ist die Bekämpfung der Armut zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Erlangung eines menschenwürdigen Daseins für die Bevölkerung in den sogenannten Entwicklungsländern. Der Verein arbeitet mit sozialen, öffentlichen, privaten, kirchlichen und wissenschaftlichen Organisationen die den genannten Zielen förderlich sind.

Durch persönliche Kontakte hat sich eine intensive Zusammenarbeit mit unseren indischen Projektpartnern entwickelt. Schwerpunkte der Selbsthilfearbeit sind die Zielgruppen KASTENLOSE (Dalits), FRAUEN und KINDER, die alle in ihrer Heimat INDIEN ein besonders schweres Schicksal tragen. Alle Unterstützung ist unabhängig von der Religionszugehörigkeit und richtet sich nach der Bedürftigkeit.

Der Verein hat 53 Mitglieder und 24 Paten, die sich mit ihrer Patenschaft direkt im Projekt Vasantham – Kinderarbeiter in der Seidenindustrie – engagieren. Der Verein wird ehrenamtlich geführt. Die gespendeten Gelder fließen ohne jeden Verwaltungsaufwand direkt den Projekten zu. Vorort arbeiten die uns persönlich bekannten indischen Projektleiter als Priester oder Sozialarbeiter. Die Projektarbeit wird sorgfältig dokumentiert und an den Verein zurückberichtet, sodass die Projektentwicklung und der Verbleib der Spenden nachvollzogen und beurteilt werden kann.

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Der Vorstand und seine Aufgaben

 Iris VSt 2022
 
Iris Doersam - Winter  
  • Kontakte / Korrespondenz mit Indien
  • Betreuung der Projekte
  • Kontakte / Korrespondenz mit Schulen, Karl Kübel Stiftung
  • Kontakt mit Ämtern und Behörden
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Projektvorschläge
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 Carmen VSt 2022   Carmen Landmann  
  • Kontakt mit Kirchengemeinden
  • Aktivitäten vor Ort
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 Rita VSt 2022   Rita Eberle-Wessner  
  • Pressearbeit
  • Homepage
  • Finanzen
  • Kontakt mit Ämtern und Behörden
   

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 Doris VSt 2022   Doris Unger  
  • Unterstützung Korrespondenz Indien
  • Spenderkommunikation
  • Mitglieder - Betreuung
  • Fremdsprachenkenntnisse
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Unsere Ehrenmitglieder

 

Ehrenmitglied Maria  Maria Fries † MARIA wurde zu ihrem 80. Geburtstag am 11.12.2010 die erste Ehrenmitgliedschaft des Vereins überreicht.
Sie war 1992 maßgeblich an der Vereinsgründung beteiligt und prägte durch tatkräftige Mitarbeit den Verein.
Eine fürsorgliche Betreuung mit Unterkunft und Verpflegung für die indischen Projektpartner ist für sie stets selbstverständlich.
     
 Ehrenmitglied Lucia Lucia Wagner † LUCIA bekam die Ehrenmitgliedschaft zu ihrem 80. Geburtstag am 23.03.2011 als Zeichen der besonderen Wertschätzung ihres Engagements für die liebevolle, langjährige Betreuung des Mörlenbacher Allerweltslädchens.
     
 Ehrenmitglied Hans Franz Hans - Franz Wagner † HANS-FRANZ wurde am 23.07.2012 zu seinem 80. Geburtstag die Ehrenmitgliedschaft verliehen.
Als Dank für die Mitbegründung des Vereins und für langjährige treue Mitarbeit und tatkräftige Unterstützung der Vereinsziele für eine friedliche, gerechtere Welt, insbesondere auch als aktives Vorstandsmitglied.
     







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Die Satzung des Vereins Freundeskreis EINE WELT e.V.

 § 1 Name
  Der Verein nennt sich Freundeskreis EINE WELT e. V.. Er ist beim Amtsgericht Fürth im Vereinsregister unter VR 40445 eingetragen. 
§ 2 Sitz und Geschäftsjahr 
(1) Sitz des Vereins ist Mörlenbach 
(2) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr 
 § 3 Zweck 
 (1) Aufgabe und Ziel des Vereins ist die Förderung aller Maßnahmen, die eine wirksame Hilfe zur Bekämpfung der Armut, zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Erlangung eines menschenwürdigen Daseins für die Bevölkerung in den sogenannten Entwicklungsländern bewirken 
 (2) Dies geschieht durch: 
   - finanzielle und materielle Unterstützung von gemeinnützigen, sozial integrativen, genossenschaftlichen oder ähnlichen Initiativen in den sogenannten Entwicklungsländern, die den obengenannten Zielen im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe dienen und so zum notwendigen Wandel in ihren Ländern beitragen 
   - Förderung von Aktivitäten, die die politischen, ökonomischen und ökologischen Zusammenhänge zwischen Industrie- und Entwicklungsländern aufdecken und die Abhängigkeiten aufzeigen
   - die Einflußnahme auf Verantwortliche in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft mit dem Ziel der Schaffung einer gerechten Weltwirtschaftsordnung und der Verwirklichung der Menschenrechte
   - die Unterstützung von Maßnahmen vor Ort, die ebenfalls den oben genannten Zielen förderlich sind
 (3) Bei seiner Tätigkeit legt der Verein Wert auf die Zusammenarbeit mit sozialen, öffentlichen, privaten, kirchlichen und wissenschaftlichen Organisationen, die den in Absatz (1) beschriebenen Zielen des Vereins förderlich sind 
 § 4 Gemeinnützigkeit 
 (1) Der Verein verfolgt in der Durchführung des § 3 ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51-68 Abgabenordnung. Gewinne dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden 
 (2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke 
 (3) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins 
 (4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden 
 § 5 Mitgliedschaft
(1) Ordentliche Mitglieder können natürliche Personen werden, die den Zwecken im Sinne des § 3 zustimmen
(2)  Außerordentliche Mitglieder können juristische Personen werden, die den Zwecken im Sinne des § 3 zustimmen
(3)  Natürliche Personen können die Aufnahme als ordentliche Mitglieder beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand
(4)  Über die Aufnahme juristischer Personen entscheidet auf deren Antrag der Vorstand 
(5)  Die Aufnahmeanträge der ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder müssen schriftlich gestellt werden 
(6)  Die Mitgliedschaft endet: 
  a) durch Austrittserklärung
  b) durch Ausschluß seitens der Mitgliederversammlung
(7)  Der Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung des Mitglieds und ist bis zum Ende des Geschäftsjahres möglich 
(8)  Der im § 5 (6)b erwähnte Ausschluß eines Mitgliedes wegen eines die Zwecke oder das Ansehen des Vereins schädigenden Verhaltens kann nur mit einer Mehrheit von 2/3 der auf der Mitgliederversammlung abgegebenen Stimmen beschlossen werden 
§ 6 Beitrag  
  Jedes Mitglied verpflichtet sich zur Zahlung eines Monatsbeitrags. Die Beitragshöhe wird von der Mitgliederversammlung festgelegt, ebenso die Verwendung der Mitgliedsbeiträge 
§ 7 Organe  
(1) Die Mitgliederversammlung 
(2) Der Vorstand 
§ 8 Mitgliederversammlung 
(1) Aufgaben der MV: 
  a) Festlegen der Richtlinien für die Tätigkeit des Vereins gemäß § 3
  b) Wahl und Entlastung bzw. Abwahl des Vorstands
  c) Kenntnisnahme des Geschäfts- und Kassenberichtes
  d) Satzungsänderung
  e) Ausschluß von Mitgliedern
  f) Festsetzung der Beitragshöhe
  g) Auflösung des Vereins "Freundeskreis EINE WELT e.V." gemäß § 11
(2) Einberufung und Beschlußfähigkeit der MV 
  a) Die MV findet mindestens einmal im Jahr statt
  b) Die MV ist beschlußfähig, wenn zu ihr mit einer Frist von 14 Tagen unter Beifügung der Tagesordnungsvorschläge schriftlich eingeladen ist und 20 % der Mitglieder anwesend sind
  c) Beschlüsse werden, falls nicht anders vorgesehen, mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt
  d) Auf Antrag von 20 % der Mitglieder muß eine MV einberufen werden
  e) Die MV wird vom Vorstand einberufen
  f) Ist eine MV nicht beschlußfähig, so kann der Vorstand eine neue MV mit der- selben Tagesordnung -jedoch nicht vor Ablauf einer Frist von drei Wochen - einberufen. Diese ist dann in jedem Fall beschlußfähig
  g) Wenn es das Interesse der Vereins erfordert, können außerordentliche MV einberufen werden. Dies geschieht durch den Vorstand und nach § 8 (2)b
  h) Die Beschlüsse der MV werden protokolliert und das Protokoll von dem/der Protokollanten/in und einem Vorstandsmitglied unterzeichnet
§ 9 Der Vorstand 
(1) Der Vorstand besteht aus drei bis fünf gleichberechtigten Mitgliedern, die sich gegenseitig vertreten und von denen eine die Kassenführerin bzw. der Kassenführer ist 
(2) Der Vorstand ist an die Beschlüsse der MV gebunden und führt die laufenden Geschäfte 
(3) Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Mitglied des Vorstandes ist im Sinne des § 26 BGB alleinvertretungsberechtigt 
(4) Der Vorstand hat jeder MV über seine Tätigkeit seit der vorausgegangenen MV Rechenschaft zu geben 
(5) Wahlen und Amtszeit: 
  a) Die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie bleiben auch nach ihrer Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist möglich
  b) Vorstandsmitglieder sind in getrennten Wahlgängen mit einfacher Mehrheit zu wählen
  c) Abwahl kann nur durch konstruktives Mißtrauensvotum mit 2/3 der Stimmen der anwesenden Mitglieder erfolgen
§ 10 Satzungsänderung 
(1) Anträge auf Änderung der Satzung sind schriftlich an den Vorstand einzureichen 
(2) Satzungsänderungen müssen mit der Einladung zur MV allen Mitgliedern bekanntgegeben werden 
(3) Für die Satzungsänderung ist eine 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich 
§ 11 Auflösung 
(1) Eine Auflösung des Vereins „Freundeskreis EINE WELT e. V." bedarf einer 2/3-Mehrheit aller Mitglieder 
(2) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendungdes Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden 
     
Diese Satzung wurde am 15.04.1992 in Mörlenbach errichtet und am 23.04.1996 , sowie am 10.02.2006 geändert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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